Kein Widerrufsrecht
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitveranstaltungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Da es sich bei der Veranstaltung Schichtwechsel – Das Zukunftscamp im Revier um eine solche Veranstaltung handelt, ist der Widerruf ausgeschlossen.
